EuGH - Schlussantrag vom 13.06.2013
Rs. C-303/12
Normen:
AEUV Art. 49; AEUV Art. 267;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Tribunal de première instance de Liège [Belgien],

Verlust von Steuervergünstigungen bei Anrechnung in anderem Mitgliedstaat erzielter Einkünfte eines Ehepaares; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Tribunal de première instance de Liège

EuGH, Schlussantrag vom 13.06.2013 - Aktenzeichen Rs. C-303/12

DRsp Nr. 2013/25532

Verlust von Steuervergünstigungen bei Anrechnung in anderem Mitgliedstaat erzielter Einkünfte eines Ehepaares; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Tribunal de première instance de Liège

Tenor:

Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Anwendung einer Steuerregelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegensteht, die bewirkt, dass einem Ehepaar, das in diesem Mitgliedstaat wohnt und gleichzeitig Einkünfte in diesem Mitgliedstaat und in einem anderen Mitgliedstaat erzielt, eine bestimmte steuerliche Vergünstigung wegen deren Anrechnungsmodalitäten vorenthalten wird, während dieses Ehepaar darauf Anspruch hätte, wenn die Eheleute die Gesamtheit oder den größten Teil ihrer Einkünfte in ihrem Wohnsitzstaat erzielen würden.

Normenkette:

AEUV Art. 49; AEUV Art. 267;

Entscheidungsgründe: