BFH vom 23.06.1993
I R 31/92
Fundstellen:
GmbHR 1994, 900

Verluste einer ausländischen Kapitalgesellschaft

BFH, vom 23.06.1993 - Aktenzeichen I R 31/92

DRsp Nr. 1997/8753

Verluste einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Verluste einer ausländischen Kapitalgesellschaft können nicht ihren inländischen Gesellschaftern zugerechnet werden. Bei ausländischen Gesellschaften kommt es für die Beurteilung der Rechtsfähigkeit auf das Recht des ausländischen Staates an, wenn die Gesellschaft Sitz und Geschäftsleitung im Ausland hat.

Für die Praxis: