Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides wegen des Antrages auf Erlass eines Feststellungsbescheides über den verbleibenden Verlustvortrages zum 31. Dezember 2000 vom 21. November 2005 und der zugehörigen Einspruchsentscheidung vom 14. Dezember 2009 wird der verbleibende Verlustvortrag zum 31. Dezember 2000 auf 8.066 DM (bzw. 4.124,08 EUR) festgestellt.
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