FG Sachsen-Anhalt - Gerichtsbescheid vom 29.12.2010 (4 K 305/10)
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. Das Kind der Beigeladenen, ..., lebt aufgrund seiner [...]