BFH vom 28.09.1993
X B 96/93

Vermgensübergabe gegen Versorgungsleistungen oder darlehenshnliches Rechtsverhltnis (§ 12 EStG)

BFH, vom 28.09.1993 - Aktenzeichen X B 96/93

DRsp Nr. 1997/8691

Verm"gensübergabe gegen Versorgungsleistungen oder darlehens"hnliches Rechtsverh"ltnis (§ 12 EStG)

Schenkt ein Vater seinem Sohn in vorweggenommener Erbfolge einen Geldbetrag zur (Teil-)Finanzierung eines Bauvorhabens und soll dieser Betrag in 90 gleichen Monatsraten "nach § 323 ZPO ab"nderbar" zurückgezahlt werden, so sind die Zahlungen schon deshalb nicht als dauernde Last als Sonderausgaben abziehbar, weil die wiederkehrenden Leistungen nicht auf die Lebenszeit der Eltern gezahlt werden. Die Rückzahlungen sind von Anfang an in eine Verm"gensumschichtung und einen, nur bei Vermietung des Objekts als Werbungskosten abziehbaren Zinsanteil aufzuteilen.

Für die Praxis:

Bei Eigennutzung durch den Sohn entf"llt eine Abziehbarkeit der Zinsen.