FG Hessen - Urteil vom 20.12.2001
1 K 1419/96
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6 ; EStG § 21 Abs. 1 ;

Vermietung; Totalgewinnprognose; Einkünfteerzielungsabsicht; besonderer Umstand; Marktmiete - Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

FG Hessen, Urteil vom 20.12.2001 - Aktenzeichen 1 K 1419/96

DRsp Nr. 2003/2750

Vermietung; Totalgewinnprognose; Einkünfteerzielungsabsicht; besonderer Umstand; Marktmiete - Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

1. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist regelmäßig von einer Überschusserzielungsabsicht auszugehen, wenn es sich um einen (typischen) Fall der Vermietung handelt. 2. Das Zugeständnis zum Einbau einer hochwertigen Einbauküche und die Umlage nur eines Teils der umlagefähigen Kosten sind besondere Umstände, die bei einer Vermietung an Angehörige erheblich unterhalb des Marktpreises, auf das Fehlen einer Überschusserzielungsabsicht und auf private Versorgungsmotive schließen lassen. 3. Der Umstand, dass ein Einnahmeüberschuss erst nach ca. 20 Jahren eintritt, läßt darauf schließen, dass die Vermietung nicht geeignet ist eine Totalüberschussprognose innerhalb eines überschaubaren Prognosezeitraum zu rechtfertigen. 4. Bei der Vermietung an Angehörige weit unter dem Marktpreis ist der Umstand, dass eine andere Wohnung zu marktgerechten Bedingungen vermietet wird ein Indiz für die fehlende Überschusserzielungsabsicht.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6 ; EStG § 21 Abs. 1 ;

Tatbestand: