FG Düsseldorf vom 23.11.2001
18 K 9791/97 E
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9 ;

Vermietung zwischen nahen Angehörigen und Studiengebühren

FG Düsseldorf, vom 23.11.2001 - Aktenzeichen 18 K 9791/97 E

DRsp Nr. 2002/9643

Vermietung zwischen nahen Angehörigen und Studiengebühren

1. Ein zwischen nahen Angehörigen abgeschlossener Mietvertrag kann steuerlich nicht berücksichtigt werden, wenn der Vermieter lediglich die Hälfte der umlagefähigen Betriebskosten über eine Nebenkostenpauschale erhebt und die vereinbarte Miete nicht angemessen ist.2. Zu den abziehbaren Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG rechnen nicht Studiengebühren an eine private Hochschule.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9 ;

Für die Praxis:

Zu 1.: Die Unangemessenheit der Miete ergab sich insbesondere aus den Zusatzleistungen des Vermieters (Bereitstellung einer angemieteten Garage und Neumöblierung der Wohnung).

Zu 2.: Hochschulen sind keine Schulen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG.