BFH vom 04.09.1996
XI R 20/96

Vermietungseinkünfte bei Baulast

BFH, vom 04.09.1996 - Aktenzeichen XI R 20/96

DRsp Nr. 1997/8171

Vermietungseinkünfte bei Baulast

Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i.S. des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehört auch das Entgelt für die Duldung, eine Kanalleitung auf dem Grundstück zu verlegen und zu unterhalten.

Für die Praxis:

Die (entgeltliche) Übernahme einer Baulast, die die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen umfaßt, führt zu einem meist miet- oder pachtähnlichen Verhältnis, wobei es unerheblich ist, ob die Verpflichtung für dauernd eingegangen wird und das Entgelt in einer einmaligen Leistung besteht. Die Verpflichtung zu einer Baulast bedeutet nicht die Hingabe eines Vermögenswertes; der Verpflichtete bleibt bürgerlich-rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer.