FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 08.12.2015
6 K 6215/12
Fundstellen:
DStR 2016, 8
DStRE 2016, 975

Verminderung von Einkünften des Steuerpflichtigen durch Verluste aus einem Steuerstundungsmodell; Verminderung der Feststellung verrechenbarer Verluste

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.12.2015 - Aktenzeichen 6 K 6215/12

DRsp Nr. 2016/2616

Verminderung von Einkünften des Steuerpflichtigen durch Verluste aus einem Steuerstundungsmodell; Verminderung der Feststellung verrechenbarer Verluste

Hat ein Anleger einen tatsächlichen, endgültigen Veräußerungsverlust erlitten, ist der Verlust nicht nur als verrechenbar festzustellen. Dies folgt aus einer teleologischen Reduktion des § 15b EStG.

Tenor

Der Bescheid über die Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15b Abs. 4 EStG der B... GmbH & Co. KG auf den 31. Dezember 2008 vom 21. September 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. Mai 2012 wird dahingehend geändert, dass die Feststellung verrechenbarer Verluste des Beigeladenen zu 1) um 8.500 € vermindert wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Anwendung des § 15b Einkommensteuergesetz - EStG - auf Verluste der Beigeladenen.