Umstritten ist, ob Schulden der Klägerin (Kl.'in) die Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer (VSt) mindern.
Die in den Jahren...und...geborenen Kläger (Kl.) sind miteinander verheiratet. An den Stichtagen besaß der Kl. erhebliches Vermögen.
Die Kl'in war früher zu 50 v.H. persönliche haftende Gesellschafterin der "... OHG" gewesen, die im Jahre...in Konkurs fiel. Die OHG war zu diesem Zeitpunkt mit nahezu 15 Mio DM überschuldet. Das Konkursverfahren wurde am...mangels Masse eingestellt.
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