EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 lit. a § 22 Nr. 1 S. 1 § 12 Nr. 1, 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 2000, 338
BFH/NV 2000, 517
BFHE 189, 497
BStBl II 2000, 188
DB 2000, 453
DStR 2000, 420
DStZ 2000, 267
NJW 2000, 1592
ZEV 2000, 159
Vorinstanzen:
FG Hessen,
Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen
BFH, Beschluß vom 10.11.1999 - Aktenzeichen X R 46/97
DRsp Nr. 2000/779
Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen
»Dem Großen Senat wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:Sind im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge vereinbarte abänderbare Versorgungsleistungen auch dann als dauernde Last (Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG) abziehbar, wenn sie nicht aus den laufenden Nettoerträgen des übergebenen Vermögens gezahlt werden können ("Typus 2" i.S. von Tz. 17 bis 19, 38 bis 40 des BMF-Schreibens vom 23. Dezember 1996, BStBl I 1996, 1508)?«
Normenkette:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 lit. a § 22 Nr. 1 S. 1 § 12 Nr. 1, 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Gründe:
I. Sachverhalt und Streitstand
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