Tatbestand:
Streitig ist, ob der Kläger Aufwendungen für Speisen, Getränke, Miete und Versicherungen, die er seinen Eltern aufgrund der Übertragung einer Gaststätte auf ihn schuldet, als dauernde Last im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG geltend machen kann.