Vermögensvorteil im Sinn von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
BGH, Beschluß vom 11.11.2003 - Aktenzeichen 5 StR 277/03
DRsp Nr. 2003/15567
Vermögensvorteil im Sinn von § 20 Abs. 1 Nr. 1EStG
Ein Vermögensvorteil im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG fließt dem Gesellschafter auch dann zu, wenn die Kapitalgesellschaft an einen Dritten zahlt und damit eine Verpflichtung des Gesellschafters erfüllt.