FG Niedersachsen - Urteil vom 03.09.2012
2 K 13088/11
Normen:
AO § 163; EStG § 11; EStG § 13 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 3 Satz 4; EStG § 55;

Verpachteter landwirtschaftlicher Betrieb: Ohne Aufgabeerklärung keine Aufgabe

FG Niedersachsen, Urteil vom 03.09.2012 - Aktenzeichen 2 K 13088/11

DRsp Nr. 2013/4605

Verpachteter landwirtschaftlicher Betrieb: Ohne Aufgabeerklärung keine Aufgabe

Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird durch die parzellenweise Verpachtung aller Flächen nicht zwangsläufig aufgegeben. Dem Verpächter steht ein Wahlrecht zu, die Betriebsaufgabe gegenüber dem FA zu erklären. Ohne Aufgabeerklärung wird der Betrieb fortgeführt. Eine teilweise Betriebsverpachtung stellt auch nach dem sog. „Verpachtungserlass” keine Betriebsaufgabe dar. Ohne ausdrückliche Aufgabeerklärung kommt eine Aufgabe nicht in Betracht.

Normenkette:

AO § 163; EStG § 11; EStG § 13 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 3 Satz 4; EStG § 55;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Steuerpflicht eines 2005 erzielten Grundstücksverkaufserlöses.