BFH - Beschluß vom 21.12.2000
X B 93/00
Normen:
EStG § 16 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 773

Verpächterwahlrecht

BFH, Beschluß vom 21.12.2000 - Aktenzeichen X B 93/00

DRsp Nr. 2001/4599

Verpächterwahlrecht

1. Der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung ist das für die steuerliche Beurteilung maßgebliche Kriterium, wenn die Veräußerung eines Gewerbebetriebes unter dem Gesichtspunkt der fortbestehenden objektiven Eignung des Betriebes zur Fortführung im Rahmen eines Verpächterwahlrechts relevant wird. 2. Das Abstellen auf den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung hat die Folge, dass es darauf ankommt, von wann an der Betrieb nach dem Willen der Vertragspartner auf Rechnung und Gefahr des Erwerbers geführt wird.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 3 ;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg, weil der zu ihrer Begründung geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) nicht gegeben ist.