FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.11.2009
3 K 2284/08
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5;
Fundstellen:
AuA 2010, 297
DStRE 2010, 459
EFG 2010, 315

Verpflegungspauschalen bei einer Auswärtstätigkeit bei verschiedenen, in einem überschaubaren Teil eines Stadtgebiets ansässigen Kunden des Arbeitgebers

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2009 - Aktenzeichen 3 K 2284/08

DRsp Nr. 2010/1225

Verpflegungspauschalen bei einer Auswärtstätigkeit bei verschiedenen, in einem überschaubaren Teil eines Stadtgebiets ansässigen Kunden des Arbeitgebers

Ist ein EDV-Systemberater bei seiner Auswärtstätigkeit bei verschiedenen Kunden an unterschiedlichen Einsatzstellen, aber in einem überschaubaren Stadtteil beschäftigt, handelt es sich um eine Beschäftigung an derselben Tätigkeitsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG mit der Folge der Beschränkung der Verpflegungspauschalen auf drei Monate.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5;

Tatbestand:

Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang.

Streitig ist im Rahmen eines Haftungsbescheids für den Zeitraum 2003, ob Fahrten als Dienstreisen oder als Fahrten zwischen Wohnung und mehreren Arbeitsstätten zu behandeln sind und ob die Klägerin Mehraufwendungen für Verpflegung pauschal und steuerfrei vergüten konnte.