Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Streitig ist im Rahmen eines Haftungsbescheids für den Zeitraum 2003, ob Fahrten als Dienstreisen oder als Fahrten zwischen Wohnung und mehreren Arbeitsstätten zu behandeln sind und ob die Klägerin Mehraufwendungen für Verpflegung pauschal und steuerfrei vergüten konnte.
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