Die Berufung der Beklagten zu 2) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.07.2022 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Zahlung einer betrieblichen Altersversorgung.
Die am 1950 geborene Klägerin wurde zum 01.11.1992 bei der "Firma W" als Sachbearbeiterin in der Finanzbuchhaltung angestellt.
1. 2. 3. 1. 2.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|