Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist für den Erhebungszeitraum 2012 (Streitjahr), ob bei einem unterjährigen Gesellschafterwechsel der Gewerbeertrag einer Mitunternehmerschaft für den gesamten Erhebungszeitraum einheitlich zu ermitteln ist mit der Folge,
- dass nach dem Gesellschafterwechsel entstandene Verluste mit vor dem Gesellschafterwechsel entstandenen Gewinnen zu verrechnen sind und
- dass sich damit der Betrag mindert, um den der maßgebende Gewerbeertrag gemäß §
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