FG Köln vom 18.08.1998
14 K 1395/97
Fundstellen:
EFG 1999, 7

Verrechnungsstundung bei einbehaltener Kapitalertragsteuer

FG Köln, vom 18.08.1998 - Aktenzeichen 14 K 1395/97

DRsp Nr. 2001/2916

Verrechnungsstundung bei einbehaltener Kapitalertragsteuer

Der Entrichtungsanspruch aufgrund einer Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist ein gemäß § 222 stundbarer Anspruch aus einem Steuerschuldverhältnis i.S. der AO. Die Stundung ist nicht nach § 222 Sätze 3 und 4 AO ausgeschlossen.

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin wegen zu erwartender Steuererstattungen eine Verrechnungsstundung des Anspruchs auf Abführung einbehaltener Kapitalertragsteuer beanspruchen kann.

Die Klägerin ist eine ........ in der Rechtsform einer GmbH. Ihre Einkünfte stammen im wesentlichen aus den Ausschüttungen zweier Tochter-GmbH's, deren alleinige Gesellschafterin sie ist.