Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 19. September 2017 und der Bescheid der Beklagten vom 20. Mai 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. September 2015 sowie der Bescheid vom 29. Februar 2016 werden aufgehoben, soweit Studierende im Praktischen Jahr der Humanmedizin einbezogen sind.
Die Beklagte trägt, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die Verfahrenskosten beider Rechtszüge.
Die Revision wird zugelassen.
Der Gegenstandswert des Klageverfahrens wird auf 28.534,00 € und derjenige des Berufungsverfahrens auf 5.992,14 € festgesetzt.
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