BFH - Urteil vom 16.12.2009
II R 44/07
Normen:
VersStG § 1 Abs. 1; VersStG § 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 26.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 142/06

Versicherungsteuerpflicht eines im Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbarten sog. Selbstbehalts

BFH, Urteil vom 16.12.2009 - Aktenzeichen II R 44/07

DRsp Nr. 2010/3806

Versicherungsteuerpflicht eines im Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbarten sog. Selbstbehalts

Schadenszahlungen und Regulierungskosten, die ein Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsprechend einer mit dem Versicherer getroffenen Vereinbarung selbst trägt, sind kein Versicherungsentgelt i.S. des § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 VersStG

Normenkette:

VersStG § 1 Abs. 1; VersStG § 3 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Versicherungsgesellschaft, schloss am 26. April 2005 mit der A GmbH & Co. KG (A) als Versicherungsnehmerin eine Rahmenvereinbarung über Kfz-Haftpflichtversicherungen für Selbstfahrervermietfahrzeuge und versicherte auf dieser Grundlage ca. 5 000 Fahrzeuge der A in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die von A zu zahlende Jahresstückprämie betrug 285 EUR zuzüglich Versicherungsteuer.