FG Hamburg - Urteil vom 27.11.2002
VII 301/00
Normen:
EStG § 3 Nr. 2. ; EStG § 32a ; EStG § 32b ;

Versteuerung des unter dem Grundfreibetrag liegenden Einkommens durch Einbeziehung steuerfreier Lohnersatzleistungen in den Progressionsvorbehalt verfassungsgemäß

FG Hamburg, Urteil vom 27.11.2002 - Aktenzeichen VII 301/00

DRsp Nr. 2003/8222

Versteuerung des unter dem Grundfreibetrag liegenden Einkommens durch Einbeziehung steuerfreier Lohnersatzleistungen in den Progressionsvorbehalt verfassungsgemäß

Führt die Einbeziehung von steuerfreien Lohnersatzleistungen in den Progressionsvorbehalt dazu, dass ein unter dem Grundfreibetrag liegendes zu versteuerndes Einkommen mit Einkommensteuer belastet wird, verstößt das nicht gegen die Verfassung, wenn dem Steuerpflichtigen tatsächlich ein zur Bestreitung des Existenzminimums ausreichender Betrag verbleibt.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 2. ; EStG § 32a ; EStG § 32b ;

Tatbestand:

Die Kläger wenden sich gegen die steuerliche Erfassung ihres unterhalb des Grundfreibetrages liegenden zu versteuernden Einkommens im Rahmen des Progressionsvorbehalts.