Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Überleitung von Rentenanwartschaften aus dem Beitrittsgebiet. Es geht um die Frage, ob die berufliche Tätigkeit der Beschwerdeführerin als Diplom-Chemikerin in der Deutschen Demokratischen Republik als Zeit der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem anzuerkennen ist.
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