BFH - Urteil vom 03.11.1998
VII R 52/98
Normen:
FGO §§ 62 96 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 640

Verstoß gegen den Inhalt der Akten; Nachweis der Vollmacht

BFH, Urteil vom 03.11.1998 - Aktenzeichen VII R 52/98

DRsp Nr. 1999/3556

Verstoß gegen den Inhalt der Akten; Nachweis der Vollmacht

1. Das Gericht hat nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden. Hierzu gehört auch die Auswertung des Inhalts der dem Gericht vorliegenden Akten einschl. der dazu eingereichten Schriftsätze. 2. Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt vor, wenn das Gericht eine nach Aktenlage klar feststehende Tatsache unberücksichtigt lässt oder vom Nichtvorliegen dieser Tatsache ausgeht. Ein Verstoß ist auch zu bejahen, wenn das FG rechtsfehlerhaft die eingereichten Schriftsätze nicht dem betreffenden Verfahren zuordnet und damit von vornherein eine Auswertung des Beteiligtenvorbringens verhindert. 3. Der Nachweis der Prozessvollmacht ist grds. dem zuständigen Spruchkörper gegenüber und für jedes Verfahren gesondert zu erbringen. Die Bezugnahme auf die in einem anderen Verfahren eingereichte Vollmacht genügt nur dann, wenn sie für den Spruchkörper ohne Weiteres greifbar ist.

Normenkette:

FGO §§ 62 96 Abs. 1 ;

Gründe: