FG Münster - Urteil vom 24.11.2004
1 K 3642/02 E
Normen:
EStDV § 82b ;
Fundstellen:
EFG 2005, 534
Steuertelex 2005, 277

Verteilung größerer Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV a.F.

FG Münster, Urteil vom 24.11.2004 - Aktenzeichen 1 K 3642/02 E

DRsp Nr. 2005/2853

Verteilung größerer Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV a.F.

Voraussetzung für die Verteilung größerer Erhaltungsaufwendungen i.S.v. § 82b EStDV a.F. auf mehrere Veranlagungszeiträume ist die Entstehung des Erhaltungsaufwands vor dem 1.1.1999. Der Erhaltungsaufwand entsteht im Zeitpunkt der Zahlung der Aufwendungen.

Normenkette:

EStDV § 82b ;

Entscheidungsgründe:

Streitig ist, ob im Streitfall § 82 b Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsvorordnung (EStDV) anzuwenden ist.

Die Kläger (Kl.) werden als Eheleute u. a. mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (V+V) zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.

Die Klägerin (Klin.) erwarb mit notariellem Vertrag vom 17.06.2000 (UR-Nr. 316 des Notars L in ...) zum 30.06.2000 von ihrer Mutter im Wege der vorweggenommenen Erbfolge teilweise unentgeltlich das Eigentum an dem mit einem Mietwohnhaus bebauten Grundstück... in ....

Im Rahmen der ESt-Erklärungen für das Streitjahr 2000 erklärte die Klin. aus diesem Objekt negative Einkünfte i.H.v. 14.147 DM, die i.H.v. 7.167 DM aus größeren Erhaltungsaufwendungen ihrer Mutter resultieren, die deren Verteilung nach § 82 b Abs. 1 EStDV auf 5 Jahre beantragt hatte.