FG Bremen vom 13.11.1997
495141K 5

Veruntreute Mieteinnahmen als Werbungskosten

FG Bremen, vom 13.11.1997 - Aktenzeichen 495141K 5

DRsp Nr. 2001/2747

Veruntreute Mieteinnahmen als Werbungskosten

Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung liegen auch dann vor, wenn der beauftragte Hausverwalter die auf dem Mietkonto für anstehende Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen größeren Umfangs angesammelten Mieteinnahmen veruntreut.

Für die Praxis:

Da die Mieteinnahmen nach den Feststellungen des FG für Zwecke der Einkünfteerzielung angesammelt worden waren, führte auch die unfreiwillige Wertabgabe durch die Veruntreuung zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust.