Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird zugelassen.
Die nach § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG in Verbindung mit §§
Das Verwaltungsgericht hat den Verwaltungsrechtsweg zu Recht gemäß §
Für das streitgegenständliche Klagebegehren,
den Beklagten zu verurteilen, durch Vorlage eines Kontoauszugs Auskunft darüber zu erteilen, welche Bewegungen auf den Steuerkonten des Gemeinschuldners zwischen dem 1. Januar 2016 und dem Tag der gerichtlichen Entscheidung, insbesondere durch Zahlungen, entstanden sind,
ist der Verwaltungsrechtsweg nach §
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