I. Der Beschwerdeführer erstrebt Herabsetzung, Erlass oder zinslose Stundung seiner Einkommensteuerschuld in Höhe von 10,5 %, was dem Anteil des Verteidigungsetats am Gesamthaushalt für das Streitjahr im Ausgangsverfahren entspreche. Es verletze sein Gewissen, wenn er für Rüstung und Militär sowie für einen möglichen Krieg einen finanziellen Beitrag leiste. Er sei als Christ an das Evangelium gebunden, das die Friedensstifter selig preise. Eine Bereicherung strebe er nicht an, da er den entsprechenden Betrag dem Ausbildungsprojekt für zivile Friedenskräfte des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellen werde.
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