FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 26.11.2003
2 K 242/03
Normen:
AO § 30a Abs. 3 § 154 Abs. 2 § 194 § 208 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 § 208 Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 694

Verwertungsverbot hinsichtlich von Steuerfahndung bei einer Bank beschlagnahmter Unterlagen?

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.11.2003 - Aktenzeichen 2 K 242/03

DRsp Nr. 2004/2146

Verwertungsverbot hinsichtlich von Steuerfahndung bei einer Bank beschlagnahmter Unterlagen?

Die Überweisung von einem legitimierten Konto i.S. § 154 Abs. 2 AO in die Schweiz begründet keinen Anfangsverdacht i.S. von § 208 (1) S. 1 Nr. 3 AO - Auslegung des § 30 a Abs. 3 AO -, die Weitergabe von Beweismaterial gegenüber nicht Verfahrensbeteiligter Bankkunden begründet bei fehlendem Anfangsverdacht ein Verwertungsverbot

Normenkette:

AO § 30a Abs. 3 § 154 Abs. 2 § 194 § 208 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 § 208 Abs. 1 Satz 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die von der Steuerfahndung in X an die Gemeinsame Steuerfahndungsstelle der Finanzämter (Steufa Y) weitergeleiteten Unterlagen über Kapitalanlagen des Klägers (Kl.) einem Verwertungsverbot unterliegen. Die Unterlagen waren bei der Durchsuchung der Bank A sichergestellt worden. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: