Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die von der Steuerfahndung in X an die Gemeinsame Steuerfahndungsstelle der Finanzämter (Steufa Y) weitergeleiteten Unterlagen über Kapitalanlagen des Klägers (Kl.) einem Verwertungsverbot unterliegen. Die Unterlagen waren bei der Durchsuchung der Bank A sichergestellt worden. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
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