FG Hamburg - Urteil vom 11.11.2010
1 K 219/09
Normen:
EStG § 17; EStG § 22 Nr. 3; EStG § 23;
Fundstellen:
DStRE 2011, 1510

Verzicht auf behauptete Ansprüche kann eine sonstige Leistung i. S. § 22 Nr. 3 EStG sein

FG Hamburg, Urteil vom 11.11.2010 - Aktenzeichen 1 K 219/09

DRsp Nr. 2011/2559

Verzicht auf behauptete Ansprüche kann eine sonstige Leistung i. S. § 22 Nr. 3 EStG sein

Sonstige Leistung i. S. § 22 Nr. 3 EStG kann ein Verzicht auf behauptete Ansprüche sein, die bestritten werden. Ob eine sonstige Leistung vorliegt, ergibt sich aus einer Gesamtwürdigung der Umstände.

Normenkette:

EStG § 17; EStG § 22 Nr. 3; EStG § 23;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob eine Zahlung, die der Kläger erhielt, zu steuerpflichtigen Einkünften gehört oder den nicht steuerbaren Vermögensbereich betrifft.