Verzicht auf Rückforderung des Kinderhelds bei Vorliegen einer Weiterleitungserklärung
FG München, Urteil vom 13.12.2007 - Aktenzeichen 10 K 1361/07
DRsp Nr. 2008/13110
Verzicht auf Rückforderung des Kinderhelds bei Vorliegen einer Weiterleitungserklärung
Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Familienkasse von einer Rückforderung des Kindergeldes aus Billigkeitsgründen nur bei Vorlage einer Erklärung des vorrangig kindergeldberechtigten Elternteils nach Maßgabe der Bestimmungen der 64.4 Abs. 4 bis 8 DA-FamEStG (Weiterleitungserklärung) absieht.