Verzicht; Aussetzungszinsen; Verbindliche Zusage - Verbindliche Zusage auf Verzicht von Aussetzungszinsen
FG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2001 - Aktenzeichen 12 K 107/97 AO
DRsp Nr. 2002/15472
Verzicht; Aussetzungszinsen; Verbindliche Zusage - Verbindliche Zusage auf Verzicht von Aussetzungszinsen
Die verbindliche Zusage eines Verzichts auf die Festsetzung von Aussetzungszinsen kann wegen des hierfür erforderlichen klar erkennbaren Rechtsbindungswillens nicht der Äußerung des Finanzamtsvertreters in der mündlichen Verhandlung wegen der zugrundeliegenden Steuerschuld (Ergebnis: Klagerücknahme) entnommen werden, es würden keine zusätzlichen Forderungen des Finanzamtes auf die Klägerin zukommen. Dies gilt auch, wenn zuvor das mögliche Entstehen von Aussetzungszinsen erörtert worden ist.