FG Münster - Urteil vom 24.11.2021
3 K 3403/19 AO
Normen:
AO § 233a; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AO § 165 Abs. 2 S. 2;

Verzinsung der sich ergebenen Erstattungsbeträge im Falle einer Änderung von Einkommensteuerbescheiden anlässlich des Abschlusses eines Verständigungsverfahrens nach dem deutsch-singapurischen Doppelbesteuerungsabkommen

FG Münster, Urteil vom 24.11.2021 - Aktenzeichen 3 K 3403/19 AO

DRsp Nr. 2023/15060

Verzinsung der sich ergebenen Erstattungsbeträge im Falle einer Änderung von Einkommensteuerbescheiden anlässlich des Abschlusses eines Verständigungsverfahrens nach dem deutsch-singapurischen Doppelbesteuerungsabkommen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 233a; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AO § 165 Abs. 2 S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte bei der Änderung von Einkommensteuerbescheiden anlässlich des Abschlusses eines Verständigungsverfahrens nach dem deutsch-singapurischen Doppelbesteuerungsabkommen von einer Verzinsung der sich dabei ergebenen Erstattungsbeträge nach § 233a Abgabenordnung (AO) absehen durfte.