Der Beklagte war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der B. GmbH (fortan: Schuldnerin). Er überwies in vier Teilbeträgen am 3., 7., 8. und 10. September 2004 aus dem Vermögen der Schuldnerin insgesamt 70.000 EUR auf seines eigenes Bankkonto. Am 20. September 2004 stellte er für die Schuldnerin Eigenantrag. Über das Vermögen der Schuldnerin wurde am 21. Januar 2005 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt.
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