Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 20.06.2023 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 958,86 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten (noch) über Zinsen für zunächst aufgrund negativer Strukturprüfung nicht gezahlte Vergütungen für Krankenhausbehandlungen von Mitgliedern der Beklagten.
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