I. Streitig ist, ob eingezahlte Gerichtskostenvorschüsse zu verzinsen sind.
Mit Urteil ... hat der erkennende Senat auf die Revision des Klägers, Revisionsklägers und Antragstellers (Antragsteller) die Vorentscheidung des Finanzgerichts Münster (FG) und die angefochtenen Bescheide aufgehoben und dem Beklagten, Revisionsbeklagten und Antragsgegner (Finanzamt --FA--) die Kosten des gesamten Verfahrens auferlegt.
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