FG Nürnberg, vom 20.07.1999 - Aktenzeichen I 202/97
DRsp Nr. 2001/3152
VGA bei Mehrfachgeschäftsführung
Wird ein Gesellschafter für mehrere seiner Gesellschaften als Geschäftsführer tätig, ist für die Prüfung, ob die Geschäftsführervergütung insgesamt angemessen oder teilweise als vGA zu behandeln ist, ein (angemessener) Gesamtbetrag für alle Tätigkeiten zu bilden. Zur Ermittlung des angemessenen Gesamtbetrags ist von der für die Tätigkeiten in der einzelnen Gesellschaft angemessenen Vergütung ein Abschlag vorzunehmen.
Für die Praxis:
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