FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 03.11.2010
3 K 1350/03
Normen:
KStG 1991/1999 § 8 Abs. 3 S. 2; KStG 1991/1999 § 8 Abs. 1; EStG § 6a; EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1; HGB § 249 Abs. 1 S. 1;

vGA bei Pensionszusage ohne ausreichende Unternehmens-Erprobung, Kilometergelderstattung und Rückstellung für Urlaubsabgeltung

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.11.2010 - Aktenzeichen 3 K 1350/03

DRsp Nr. 2011/14095

vGA bei Pensionszusage ohne ausreichende Unternehmens-Erprobung, Kilometergelderstattung und Rückstellung für Urlaubsabgeltung

1. Ergehen bereits 2 Jahre und 1 Monat nach der Gründung einer GmbH gegenüber den Geschäftsführern Pensionszusagen, obwohl zu diesem Zeitpunkt lediglich der erste Jahresabschluss vorliegt und noch keine gesicherten Erkenntnisse über die künftigen Ertragsentwicklungen der GmbH bestehen, sind die Pensionsrückstellungen wegen Nichteinhaltung der sog. unternehmensbezogenen Wartezeit als vGA anzusehen. 2. Erstattet eine GmbH ihren Geschäftsführern Kilometergeld für die mit einem privaten Pkw betrieblich gefahrenen Kilometer, obwohl die Geschäftsführer keinen privaten Pkw besitzen, liegen vGA vor. 3. Rückstellungen für Urlaubsabgeltungen sind als vGA anzusehen, wenn die Geschäftsführer-Anstellungsverträge für eine Abfindung des Urlaubsanspruchs eine betriebliche Notwendigkeit des Urlaubsverzichts vorsehen und betriebliche Gründe für die Nichtwahrnehmung der Urlaubsansprüche nicht vorgetragen werden bzw. nicht feststellbar sind.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

KStG 1991/1999 § 8 Abs. 3 S. 2; KStG 1991/1999 § 8 Abs. 1; EStG § 6a; EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1; HGB § 249 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand