FG Hessen vom 27.03.1998
4 K 4005/96
Fundstellen:
EFG 1999, 495
GmbHR 1999, 724

VGA bei Pensionszusagen

FG Hessen, vom 27.03.1998 - Aktenzeichen 4 K 4005/96

DRsp Nr. 2001/2858

VGA bei Pensionszusagen

1. Eine ernsthaft erteilte Pensionszusage kann bei Nichtabschluß einer Rückdeckungsversicherung nur dann angenommen werden, wenn im Zeitpunkt der Erteilung der Pensionszusage davon ausgegangen werden kann, daß die GmbH wirtschaftlich in der Lage ist, die Verpflichtungen aus der erteilten Pensionszusage zu erfüllen. 2. Bei der Beurteilung der Finanzierbarkeit der Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind regelmäßig nur solche Vermögenswerte zu berücksichtigen, die auch kurzfristig zur Befriedigung der eintretenden Ansprüche eingesetzt werden können (z.B. Barmittel, Bankguthaben, Wertpapiere). 3. Eine erteilte Pensionszusage hält einem Fremdvergleich auch insoweit nicht stand, als eine Regelung zur zeitanteiligen Kürzung des Pensionsanspruchs bei vorzeitigem Ausscheiden des Gesellschafter-Geschäftsführers aus dem Betrieb fehlt.

Für die Praxis:

Zu 2.: Betriebliche Anlagegegenstände, insbesondere Grundstücke, Gebäude und betrieblich genutzte Maschinen, sind bei der Beurteilung grundsätzlich nicht miteinzubeziehen, da die Gefahr der Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs durch die Verwertung wesentlicher Betriebsgrundlagen besteht.

Die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BFH durch Beschluß vom 17.12.1998 - I B 87/98 (n.v.) als unzulässig verworfen.

Fundstellen
EFG 1999, 495
GmbHR 1999, 724