BFH - Urteil vom 18.12.2002
I R 27/02
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 824
DStRE 2003, 666
GmbHR 2003, 546

vGA; Forderungsverzicht unter Besserungsvorbehalt

BFH, Urteil vom 18.12.2002 - Aktenzeichen I R 27/02

DRsp Nr. 2003/6107

vGA; Forderungsverzicht unter Besserungsvorbehalt

Verzichtet ein Gesellschafter auf eine Forderung gegen seine GmbH unter der auslösenden Bedingung, dass im Besserungsfall die Forderung rückwirkend wieder aufleben soll, so führt die Erfüllung der Forderung nach Bedingungseintritt nicht ohne Weiteres zu einer vGA.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Gründe: