BFH, Urteil vom 18.12.2002 - Aktenzeichen I R 27/02
DRsp Nr. 2003/6107
vGA; Forderungsverzicht unter Besserungsvorbehalt
Verzichtet ein Gesellschafter auf eine Forderung gegen seine GmbH unter der auslösenden Bedingung, dass im Besserungsfall die Forderung rückwirkend wieder aufleben soll, so führt die Erfüllung der Forderung nach Bedingungseintritt nicht ohne Weiteres zu einer vGA.