BFH vom 29.05.1996
I R 70/95
Fundstellen:
NJW 1997, 1807

VGA: Gesellschafter-Geschäftsführer als Subunternehmer

BFH, vom 29.05.1996 - Aktenzeichen I R 70/95

DRsp Nr. 1997/8215

VGA: Gesellschafter-Geschäftsführer als Subunternehmer

1. Erhält der Gesellschafter-Geschäftsführer von der GmbH ein Entgelt in einer solchen Höhe, daß diese praktisch gewinnlos dasteht, ist gleichwohl regelmäßig nur der unangemessene Teil und nicht das gesamte Entgelt als vGA zu behandeln. 2. Ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH einen dieser erteilten Aufträge durch eigene personelle und sachliche Mittel oder aber durch einen Subunternehmer durchführen lassen würde, ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.

Für die Praxis:

Zu 2.: Die Entscheidung hängt wesentlich von der personellen und sachlichen Ausstattung der GmbH sowie von den Risiken ab, die mit der Durchführung des Auftrags verbunden sind. Verfügt die GmbH über kein eigenes Personal, das erforderlich ist, um die ihr erteilten Aufträge durchzuführen, würde auch ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter den Gesellschafter-Geschäftsführer als Subunternehmer beauftragen, sofern dieser über das erforderliche Personal verfügt. Die GmbH muß allerdings verhindern, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer ein doppeltes "Gehalt", einmal in der Form eines Geschäftsführergehalts und einmal in der Form eines Honorars als Subunternehmer, erhält.

Fundstellen
NJW 1997, 1807