BFH - Urteil vom 17.11.1999
I R 4/99
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1502
BStBl II 2001, 416

vGA; satzungsmäßige Gewinnlosigkeit einer GmbH

BFH, Urteil vom 17.11.1999 - Aktenzeichen I R 4/99

DRsp Nr. 2000/7370

vGA; satzungsmäßige Gewinnlosigkeit einer GmbH

1. Erstrebt eine GmbH laut Satzung nicht die Erzielung von eigenen Gewinnen sondern die lediglich die Förderung der deutschen Agrarwirtschaft, können vGA nur gegeben sein, wenn gesellschaftliche Gründe für den Verzicht auf angemessene Gewinnaufschläge ausschlaggebend sind. 2. Derartige gesellschaftliche und damit ertragsteuerliche Beweggründe sind nicht gegeben, wenn die GmbH gegen Kostenerstattung im Rahmen öffentlich-rechtlicher Zuwendungen ausschließlich Leistungen im Rahmen zur Förderung der deutschen Agrarwirtschaft erbringt, die als solche im öffentlichen Interesse erfolgen und an sich einer Anstalt des öffentlichen Rechts obliegen.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Gründe: