Einkommensteuer
Auch wenn ein Mandant kein häusliches Arbeitszimmer hat, kann er in den ESt-Erklärungen für 2020 und 2021 einen pauschalen Betrag von 5 € für jeden Kalendertag - maximal 600 € pro Jahr - als Kostenpauschale für Aufwendungen für Heimarbeit ansetzen. Das Video erläutert die Voraussetzungen dafür und die Behandlung in der ESt-Erklärung.