Vollendung einer Steuerhinterziehung in Form eines Einfuhrvergehens
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.12.2000 - Aktenzeichen 3 Ws 243/00
DRsp Nr. 2004/1444
Vollendung einer Steuerhinterziehung in Form eines Einfuhrvergehens
Bei einem Einfuhrvergehen ist die Steuerhinterziehung erst dann vollendet, wenn die Abfertigung des Zollgutes zum freien Verkehr ordnungsgemäß abgeschlossen ist.