BFH, Urteil vom 25.11.1997 - Aktenzeichen IX R 28/96
DRsp Nr. 1998/6628
Vollverzinsung bei Fehler des Finanzamts
»Die Verzinsung von an Steuerpflichtige zurücküberwiesenen Vorauszahlungen ist jedenfalls dann gemäß § 233aAO 1977 nicht zulässig, wenn die Rückzahlung ausschließlich auf einem Fehler des FA beruht, die Steuerpflichtigen das FA unverzüglich auf diesen Fehler aufmerksam machen und den Betrag zur sofortigen Rückzahlung auf einem Girokonto bereithalten.«