OLG Köln - Urteil vom 17.07.2019
16 U 199/18
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 12.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 81/18

Vom Dieselskandal betroffenes Kraftfahrzeug mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 2,0 lSittenwidrige Schädigung des Letztkäufers durch den ErstverkäuferRechtlich missbilligte Täuschung des eigenen Vertragspartners

OLG Köln, Urteil vom 17.07.2019 - Aktenzeichen 16 U 199/18

DRsp Nr. 2019/15807

Vom Dieselskandal betroffenes Kraftfahrzeug mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 2,0 l Sittenwidrige Schädigung des Letztkäufers durch den Erstverkäufer Rechtlich missbilligte Täuschung des eigenen Vertragspartners

1. Ein Verstoß gegen die Rechts- und Sittenordnung kommt durch eine in § 123 BGB rechtlich missbilligte Täuschung des eigenen Vertragspartners oder eines später hinzutretenden Dritten in Betracht. 2. Bei Kettenveräußerung ist unter bestimmten Voraussetzungen eine sittenwidrige Schädigung des Letztkäufers durch den Erstverkäufer anzunehmen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten und des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 12.10.2018 (4 O 81/18) teilweise abgeändert und insgesamt klarstellend wie folgt neugefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.341,88 € nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozent seit dem 09.06.2012 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke A Typ B 2,0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer XX1ZXX2HXXAOXX42X zu zahlen.

Die Beklagte wird zudem verurteilt, an den Kläger 1.100,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.06.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehenden Berufungen der Beklagten und des Klägers werden zurückgewiesen.