Vom Erwerber eines unbebauten Grundstücks übernommener städtebaulicher Folgekostenbeitrag keine grunderwerbsteuerliche Gegenleistung
FG München, Urteil vom 24.10.2012 - Aktenzeichen 4 K 691/10
DRsp Nr. 2013/7803
Vom Erwerber eines unbebauten Grundstücks übernommener städtebaulicher Folgekostenbeitrag keine grunderwerbsteuerliche „Gegenleistung”
1. Eine Verpflichtungsübernahme des Erwerbers eines unbebauten Grundstücks ist in die grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung nur einzubeziehen, wenn es sich um eine konkrete, den Veräußerer belastende Verpflichtung handelt, die der Erwerber übernimmt und dadurch den Veräußerer bereichert. Übernimmt der Erwerber dagegen keine konkrete Schuld des Veräußerers, sondern stellt er lediglich den Veräußerer (klarstellend) von einer bei einer künftigen Bebauung entstehenden Verpflichtung frei, so begründet diese Verpflichtungsübernahme keine sonstige Leistung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 1GrEStG, weil die übernommene Verpflichtung den Erwerber ohnehin selbst und nicht mehr den Veräußerer belasten wird.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.