FG Münster - Urteil vom 20.11.2015
10 K 1410/12 F
Fundstellen:
BB 2016, 2208
DB 2016, 13

Voraussetzung einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit einer auf Zypern ansässigen Gesellschaft für Zwecke einer Hinzurechnung passiver Einkünfte

FG Münster, Urteil vom 20.11.2015 - Aktenzeichen 10 K 1410/12 F

DRsp Nr. 2016/3754

Voraussetzung einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit einer auf Zypern ansässigen Gesellschaft für Zwecke einer Hinzurechnung passiver Einkünfte

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob für Zwecke einer Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 i.V.m. § 14 Außensteuergesetz (AStG) die Voraussetzungen einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit der auf Zypern ansässigen Gesellschaft C Ltd., an der die Klägerin mittelbar über die in den Niederlanden ansässige B B.V. beteiligt ist, vorliegen.

Die Klägerin war im Wirtschaftsjahr 2007, Feststellungsjahr 2008, zu 100 % unmittelbar an der B B.V., die in den Niederlanden ansässig ist, beteiligt. Die B B.V. war wiederum zu 100 % unmittelbar an der C Ltd., die auf Zypern ansässig ist, beteiligt. Die Anteile an der C Ltd. wurden im Jahr 2004 erworben. Im Anschreiben zur Außensteuererklärung für die C Ltd. für das Feststellungsjahr 2005 hatte die Klägerin dem Beklagten mitgeteilt, dass die C Ltd. ausschließlich passive Einkünfte aus Lizenzgebühren erziele.

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