OLG Köln - Beschluss vom 25.01.2023
2 Wx 5/23
Normen:
GrEStG § 3 Nr. 3; GrEStG § 22 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Siegburg, vom 23.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen HO-N01-2

Voraussetzungen der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bei Übertragung eines Grundstücks im Zuge einer ErbauseinandersetzungErforderlichkeit einer Grunderwerbsteuer-Unbedenklichkeitsbescheinigung

OLG Köln, Beschluss vom 25.01.2023 - Aktenzeichen 2 Wx 5/23

DRsp Nr. 2023/8771

Voraussetzungen der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bei Übertragung eines Grundstücks im Zuge einer Erbauseinandersetzung Erforderlichkeit einer Grunderwerbsteuer-Unbedenklichkeitsbescheinigung

Auch wenn der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zum Zwecke der Teilung des Nachlasses gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG nicht grunderwerbsteuerpflichtig ist, ist gleichwohl die Vorlage einer Grunderwerbsteuer-Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Grundbuchamt erforderlich. Denn die Prüfung, ob Steuerfreiheit besteht, ist Sache der Finanzbehörden.

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten vom 12.12.2022 gegen den Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts - Grundbuchamts - Siegburg vom 23.11.2022 - HO-N01-2 - wird zurückgewiesen.

Die Frist zur Vorlage der Grunderwerbssteuer-Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bis zum 31.03.2023 verlängert.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu tragen.

Normenkette:

GrEStG § 3 Nr. 3; GrEStG § 22 Abs. 1 S. 1;

Gründe

1. Die Antragstellerin und Herr O. sind im oben aufgeführten Grundbuch Blatt N01 als Eigentümer in Erbengemeinschaft eingetragen; in Blatt N02 sind sie als Eigentümer in Erbengemeinschaft zu 1/4 Anteil eingetragen.