BFH - Urteil vom 17.05.2017
II R 60/15
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 27.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 782/14

Voraussetzungen der nachträglichen Änderung eines SteuerbescheidesBegriff des nachträglichen Bekanntwerdens von Beweismitteln im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

BFH, Urteil vom 17.05.2017 - Aktenzeichen II R 60/15

DRsp Nr. 2017/10652

Voraussetzungen der nachträglichen Änderung eines Steuerbescheides Begriff des nachträglichen Bekanntwerdens von Beweismitteln im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

1. Die Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO kommt bei einem zeitnahen Verkauf der Wohnung nur in Betracht, wenn die Wohnung schon vor der abschließenden Entscheidung des Finanzamts über die Feststellung verkauft wurde. 2. Wird der Kaufvertrag erst nach der abschließenden Entscheidung des Finanzamts über die Feststellung abgeschlossen, liegt ein nachträglich entstandenes Beweismittel vor, das nicht zu einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO führt. 3. Der erst nach Eintritt der Bestandskraft der Feststellungsbescheide erfolgte Verkauf der Eigentumswohnung ist kein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, das die Änderung der Wertfeststellung rechtfertigt.